Die Regelungen über die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Dezember 2017 teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber für die Beseitigung der verfasungswidrigen Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 gewährt. Neben den landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung ist auch § 32 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) betroffen.

Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 29. Mai 2019, BT-Drs. 19/10521, wird die Verpflichtung aus dem Urteil umgesetzt, die verfassungswidrigen Vorschriften aufzuheben.