Verstößt der Geschäftsführer einer GmbH gegen die Compliance-Vorschriften des Unternehmens, kann der Geschäftsführerdienstvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.

In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte der Geschäftsführer eine Zahlung auf eine fingierte Forderung freigegeben, um damit eine Provisionsabrede zu honorieren, die gegen die unternehmensinternen Compliance-Vorschriften über zustimmungsbedürftige Geschäfte verstieß. Nach Ansicht des Gerichts ist dieses Verhalten als schwerwiegende Pflichtverletzung zu werten, weil der Geschäftsführer damit seine gegenüber der GmbH bestehende Interessenwahrungs- und Vermögensbetreuungspflicht in grober Weise verletzte. Einer vorausgehenden Abmahnung des Geschäftsführers bedürfe es nicht, wenn – wie in diesem Fall – das Dienstverhältnis mit dem Geschäftsführer aus wichtigem Grund wegen gravierender Compliance-Verstöße gekündigt worden ist.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29. Mai 2019 – 8 U 146/18