Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig.

BVerwG, Urteil v. 8. Mai 2019, Az. 10 C 1.19

Die Betreiberin eines Gesundheitszentrums, die durch Vereinbarung mit den Kostenträgern für ambulante Nachsorgeleistungen verpflichtet ist, Fahrten der Patienten von deren Wohnung und zurück durch einen Fahrdienst oder im Wege der Kostenerstattung sicherzustellen. Die Kosten hierfür sind mit dem Vergütungssatz für die Rehabilitationsleistung abgegolten.

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte die durchgeführte Beförderung von Patienten als entgeltlich und geschäftsmäßig.

Das Gesundheitszentrum sei weder als Krankenhaus noch als Heilanstalt von der Genehmigungspflicht frei.