Die Betriebsanlagen der bestehenden Bremen-Thedinghauser-Eisenbahnstrecke, auf der bislang nur die Museumsbahn "Pingelheini" und ein Güterzug verkehren, darf so ertüchtigt werden, dass auf ihr auch die Bremer Stadtbahn Linie 8 fahren kann. 

Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 7. November 2019, Az. 3 C 12.18

Mit täglich 96 Fahrten soll die Stadtbahn die Gemeinden Stuhr und Weyhe mit der Bremer Innenstadt verbinden.