Der Bundesrat hat dem Gesetz für bessere Pflegelöhne zugestimmt.

Das Gesetz eröffnet zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen: Die Tarifpartner schließen einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Als zweite Möglichkeit sieht das Gesetz vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte soll eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission erarbeiten. Das Bundesarbeitsministerium kann diese Mindestlöhne dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. Pflegekräfte in Ost- und Westdeutschland sollen künftig denselben Lohn erhalten.

Bisher gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege, nur einen allgemeinen Pflegemindestlohn. Dieser gilt noch bis zum 30. April 2020. Er beträgt derzeit 11,05 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland.

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 8. November 2019