Laut Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 24. März 2020 sind in Berlin gegenwärtig Wohnungsräumungen und Zählersperrungen ausgesetzt.

Die Amtsgerichte haben den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern der Stadt vorgegeben, aktuell auf die Vollstreckung von Wohnungsräumungen und Zählersperren zu verzichten. Einige Amtsgerichte haben entsprechende Anordnungen erlassen, andere Amtsgerichte haben Empfehlungen an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gegeben.

Wie mit Vollstreckungen umzugehen ist, entscheiden die Amtsgerichte für ihren jeweiligen Gerichtsvollzieherdienst eigenständig.