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Baumängel

Keine Verjährungseinrede nach jahrzehntelangen Verhandlungen     

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass sich eine städtische Bauträgerin nach jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel mit den Hauseigentümern und später der WEG im Prozess nicht auf die Einrede der Verjährung berufen kann, da dies gegen Treu und Glauben verstößt (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 10. Dezember 2018, Az. 29 U 123/17).

Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 62/2018 v. 10.12.2018