Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses des Verkehrsministeriums Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A 20 im Abschnitt 4 (Autobahnkreuz A 7 / A 20 bis B 206 westlich Wittenborn)

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss vom 27. April 2017 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt [BVerwG, Urteil v. 27. November 2018, Az. 9 A 8.17 und Beschluss v. 27. November 2018, Az. 9 A 10.17].Der planfestgestellte Abschnitt gehört zur "Nord-West-Umfahrung Hamburg", die bei Lübeck an die von Stettin kommende Ostseeautobahn knüpft und in ihrem Endausbau unter der Elbe hindurch bis nach Niedersachsen verlängert werden soll.

Die festgestellten Fehler betreffen das Verbot, den Zustand der von einem Vorhaben betroffenen Oberflächen- und Grundwasserkörper zu verschlechtern und das Naturschutzrecht, u.a. eine unterbliebene FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 82/2018 vom 27.11.2018