Ab dem 3. Dezember 2018 müssen Händler aus der EU überall in der EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren - egal von wo die Internetseite aufgerufen wurde.

Das sog. Geoblocking wird abgeschafft. Bisher konnten Händler für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu einer Internetseite blockieren oder sie auf eine andere Seite mit schlechteren Konditionen umleiten.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 29.11.2018