Das will die Bundesregierung mit dem neuen „Justizstandort-Stärkungsgesetz“ erreichen, dessen Regierungsentwurf am 16.08.2023 beschlossen wurde.

Für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten bestehen in der deutschen ordentlichen Gerichtsbarkeit derzeit nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten, sodass oftmals zu privaten Schiedsgerichten oder anderen Gerichtsbarkeiten ausgewichen wird.

Um Deutschland als Gerichtsstandort national und international zu stärken, ist nun vorgesehen:

  • Einführung von Commercial Chambers an Landgerichten und Commercial Courts an Oberlandesgerichten (erstinstanzlich ab Streitwerten von 1 Mio. EUR)
  • Englisch als Gerichtssprache in Wirtschaftszivilsachen, sofern sich die Parteien darauf einigen
  • Eröffnung der Revision zum BGH gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Commercial Courts
  • Möglichkeit der Erstellung von mitlesbaren Wortprotokollen (bereits bekannt aus der Schiedsgerichtsbarkeit)
  • bei Verhandlungen über Geschäftsgeheimnisse Möglichkeiten zum Ausschluss der Öffentlichkeit und Verpflichtung des Verfahrensgegners zur Diskretion über erlangte Erkenntnisse.

 

Ein Beitrag von Dr. Kirsten Mäurer