Das Landgericht Düsseldorf hat zum 1. Januar 2022 eine eigene Zivil-Spezialkammer für Streitigkeiten aus dem Bereich der Mergers & Acquisitions (Unternehmenstransaktionen) eingerichtet. Darüber hinaus wurde am Oberlandesgericht Düsseldorf ein Zivilsenat für die zweite Instanz (Berufung) in diesen Fällen eingerichtet. Damit ist das Land NRW bundesweiter Vorreiter.

Voraussetzung, um zur Kammer zugelassen zu werden, ist ein Streitwert von über EUR 500.000,00. Einmal zugelassen, soll die Spezialisierung der Kammer den Parteien einige Vorteile bringen, die das Landgericht Düsseldorf wie folgt beschreibt:

  • Erstklassige Technische Ausstattung;
  • Kammer und Senat bestehen aus erfahrenen Richtern, die sich explizit in diesem Gebiet auskennen;
  • Verhandeln in englischer Sprache: Dokumente können in englischer Sprache beigebracht werden, Zeug:innen können auf Englisch gehört werden, es kann in Englisch verhandelt werden;
  • Möglichkeit von Simultanübersetzungen;
  • Separate Verhandlungsräume für die Parteien;
  • Verhandlungen und Beweisaufnahmen können zusammenhängend an mehreren Tagen stattfinden, um eine erhöhte Flexibilität (und bestenfalls eine kürzere Verfahrensdauer) zu gewährleisten.

Die Spezialisierung der Kammer soll eine Alternative zu Schiedsverfahren aufzeigen und dürfte dazu führen, dass die Zuständigkeit des Gerichts in etwaige Kaufverträge als Gerichtsstandsklausel mitaufgenommen werden dürfte.

Ob die Kammer an Expertise und Verfahrensbeschleunigung halten wird, was sie verspricht, bleibt abzuwarten.

Zur Pressemitteilung des LG Düsseldorf geht es hier.