Wenn die Liquidität knapp wird, ist es an der Zeit, Einsparpotentiale zu nutzen.

In Gewerberaummietverträgen lohnt sich ein Blick in die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre. Oft werden die Betriebs- und Heizkosten falsch abgerechnet. Oder die Umlageklauseln im Mietvertrag sind unwirksam. In diesen Fällen steht dem Mieter ein Rückforderungsanspruch für die letzten drei Jahre zu, der geltend gemacht werden kann.

Weiteres Einsparpotential ergibt sich beim Vorliegen von Sach- oder Rechtsmängeln oder des Fehlens oder Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaftder Mietsache. Rechtsfolge ist die Befreiung des Mieters von der Pflicht zur Mietzahlung für den Zeitraum, in dem durch den Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aufgehoben ist oder die Herabsetzung der Zahlungspflicht auf einen angemessenen Betrag, wenn und soweit die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache gemindert ist.

Wir prüfen Ihren Gewerberaummietvertrag. Sprechen Sie uns an! Ansprechpartnerin ist Dr. Silvia Reichelt.