Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete vorgelegt.

Mit der Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Untersuchungen des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hätten gezeigt, dass in nachfragestarken Mietmärkten eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre bereits zu einer Dämpfung des Mietpreisanstiegs führen werde. Zudem soll die ortsübliche Vergleichsmiete den Marktbezug behalten. Für Gemeinden, in denen Mietspiegel bestehen oder in Vorbereitung sind, soll eine Übergangsregelung geschaffen werden, um die Fortgeltung von Mietspiegeln sicherzustellen und den Aufwand, der in die Erstellung der Mietspiegel geflossen ist, zu schützen.