Das Wegwerfen funktions- und gebrauchsfähiger Ware soll gestoppt werden. Das Bundesumweltministerium hat den Ländern und den zuständigen Verbänden einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union zur Kommentierung vorgelegt. Der Gesetzesentwurf soll die Vermeidung von Abfällen stärken. Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings soll nachhaltig gefördert werden, u.a. durch

  • die Erhöhung und die Fortschreibung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie das Recycling bestimmter Abfallströme (insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen),
  • die Erstreckung und Verstärkung sowie spezifische Adressierung der Pflichten zur Getrenntsammlung von Abfällen auf weitere Abfallströme
  • Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse im Rahmen der öffentlichen Beschaffung
  • erhebliche Erweiterung der Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung von Abfallvermeidungsprogrammen
  • Obhutspflicht der Produktverantwortlichen für die von ihnen hergestellten und vertriebenen Erzeugnisse