Regelmäßig beschäftigen sich die Arbeitsgerichte mit der Frage, ob Handelsvertreter:innen als selbständig gelten oder nicht. Das Sozialgericht Frankfurt hat in einem Urteil (Urteil vom 08.03.2021, Az. S 18 BA 93/17) gegen die Deutsche Bank nun erstmals entschieden, dass es sich bei der Tätigkeit eines seit Jahren eingesetzten selbstständigen Finanzberaters um keine selbstständige Tätigkeit handelt und demzufolge eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt. Das Sozialgericht Frankfurt sah den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit als erfüllt an.

Auslöser für das Verfahren war ein ehemaliger Finanzberater, der von der Deutschen Rentenversicherung seinen Sozialversicherungsstatus feststellen ließ. Die Rentenversicherung stufte das Arbeitsverhältnis als eine nicht selbstständige und damit sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ein. Nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung wich der Berufsalltag des Betroffenen deutlich von dem eines selbstständigen Unternehmers ab. So sei die Tätigkeit in den Räumlichkeiten der Deutschen Bank geschuldet gewesen, die notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung seien gestellt worden und es hätten Vorgaben zu Art und Ausführung von Kundengesprächen vorgelegen. Gegen diesen Bescheid zog die Deutsche Bank vor Gericht und unterlag. 

Aus Sicht der zuständigen Richter war der Finanzberater indirekt in den Betrieb der Bank eingegliedert. So habe der Handelsvertreter nicht frei über Zeit und Ort seiner Arbeit verfügen können. Ferner habe die Deutsche Bank sehr konkrete Vorgaben gemacht, welche Kundschaft angesprochen werden darf und welche nicht.

Das Frankfurter Sozialgericht monierte insbesondere die festen hierarchische Strukturen, die zu weitreichenden Berichts- und Rechenschaftspflichten der formal selbstständigen Berater:innen gegenüber festangestellten Führungskräften der Bank geführt hätten. Derartige umfangreiche Rechenschaftspflichten seien für das Gericht mit einer selbständigen Tätigkeit nicht vereinbar.

Hat das Urteil auch in den nächsten Instanzen Bestand, muss die Bank erhebliche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Die Deutsche Bank hat angekündigt gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt in Berufung zu gehen.

Über das Urteil berichtet aktuell das "Handelsblatt".

Zu den Entscheidungsgründen geht es hier.