In der Drucksache des Deutschen Bundestages 19/13546 vom 25. September 2019 ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes nachzulesen.

Zu Ziffer 2 - Zum Gesetzentwurf allgemein - wird ausgeführt, dass die Bundesregierung den Vorschlag ablehnt. Die Absenkung der Beteiligungsgrenze sowie die Verlängerung der Fristen ziele nicht darauf ab, Verhaltensänderungen bei den Marktakteuren herbeizuführen. Vielmehr sollten die durch Share Deals verursachten Steuermindereinnahmen nicht länger hingenommen werden.