Der Ausschuss Miet- und Wohnrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht Stellung genommen.

Im Kern geht es um die Nutzung des § 550 BGB - des Schriftformerfordernisses - in der Praxis, um sich mittels ordentlicher Kündigung - egal ob auf Mieter- oder Vermieterseite - aus unliebsam gewordenen langfristigen Gewerberaummietverträgen zu lösen. Vertragliche Vorsorgemöglichkeiten hiergegen gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht. Geplant ist daher eine Gesetzesänderung, die das schriftformbedingte Kündigungsrecht auf den Erwerber beschränkt.

DAV-Stellungnahme 16/20