Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) vorgelegt.

Der Entwurf (BT-Drs. 19/3452) sieht vor, Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig die Möglichkeit einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit einzuräumen. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 571 v. 8. August 2018