Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds aus wichtigem Grund

Mit Urteil vom 20. August 2018 (Az. 4 U 234/17) hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden, dass eine Gewerkschaft ein Mitglied aus wichtigem Grund nur dann ausschließen kann, wenn sie in angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe den Ausschluss beschließt.

Eine Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft muss unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar sein.

Bei einem längeren Abwarten (hier: rund ein halbes Jahr) gebe der Kündigungsberechtigte zu erkennen, dass ihm die Fortsetzung der Mitgliedschaft trotz des Grundes nicht unzumutbar sei.