Der Bundesrat hat der Reform der Grundsteuer zugestimmt.
Das Gesetzespaket besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen:
1. Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
2. Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung.
3. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Bis zum 31. Dezember 2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer - entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich - gelten dann ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18. Oktober 2019