Der Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz wurde am 12. August 2020 vom Bundeskabinett beschlossen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland verstärken.

Für die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, den barrierefreien Umbau und die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen sowie die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein.

Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, beispielsweise durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.

Verwaltungsgerichtsverfahren sollen verkürzt werden. In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe beispielsweise für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder zuständig sein.

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte wird gesetzlich ein sofortiger Vollzug angeordnet. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen enfällt. Zum Beispiel für Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau.

Wenn keine Konflikte zu erwarten sind, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden.

Darüber hiinaus soll z.B. durch Online-Veröffentlichungen das Verfahren stärker digitalisiert werden.

Pressemitteilung des BMVI v. 12. August 2020