Wird eine zweigliedrige GmbH & Co. KG infolge der Löschung ihrer Komplementärin wegen Vermögenslosigkeit liquidationslos vollbeendigt, kann gegen ihren ehemaligen Kommanditisten eine neue vollstreckbare Ausfertigung des gegen die GmbH & Co. KG ergangenen Urteils erteilt werden. Der ehemalige Kommanditist haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit dem ihm zugefallenen Gesellschaftsvermögen.

BAG, Beschluss v. 28. Februar 2019, Az. 10 AZB 44/18