Mit dem Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020, das am 1. April 2020 in Kraft getreten ist, wird die Mietpreisbremse angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.