Beim Abschluss von Gewerberaummietverträgen oder Nachträgen zu Gewerberaummietverträgen werden oft (Form-)Fehler gemacht, die zur Kündbarkeit des Mietvertrages führen. Die Vertragsparteien bzw. die für sie Handelnden sind sich dessen in der Regel nicht bewusst.

Wenn Sie sich von einem Gewerberaummietvertrag vorzeitig lösen wollen oder das Risiko, dass sich Ihr Gewerberaummieter vorzeitig vom Mietvertrag löst, eliminieren wollen, sprechen Sie uns an! Wir prüfen Ihren Mietvertrag und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.

Wir sind für Sie da!