Auf die Beschwerden von MOIA und der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg den Eilantrag eines Taxiunternehmers abgelehnt, mit dem sich dieser gegen die MOIA erteilte Genehmigung für den Einsatz von bis zu 1.000 Fahrzeugen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gewendet hat.

Insoweit hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg den erstinstanzlich hierzu ergangenen Beschluss vom 24. April 2019 geändert, wonach MOIA, ein App-basierter On-Demand-Ride-Sharing-Dienst von Volkswagen, bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren nur noch 200 Fahrzeuge einsetzen durfte.

Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 2. Juli 2019

OVG Hamburg, Beschluss v. 2. Juli 2019, Az. 3 Bs 113/19