Eine Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, ist nicht zu beanstanden, wenn der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und die Parteien hinischtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart haben, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. September 2020, Az. XII ZR 6/20