Die Pflegekommission hat sich am 28. Januar 2020 auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Ab dem 1. Juli 2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte in vier Schritten auf einheitlich EUR 12,55 pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 1. September 2021 endgültig vollzogen.

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung) und für Pflegefachkräfte wurde ein Pflegemindestlohn festgelegt. Ab dem 1. April 2021 soll für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von EUR 12,20 pro Stunde und im Westen in Höhe von EUR 12,50 pro Stunde eingeführt werden. Zum 1. September 2021 soll die Ost-West-Angleichung auf einheitlich EUR 12,50 pro Stunde vollzogen werden. Ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf EUR 13,20 pro Stunde steigen.

Für Pflegefachkräfte (mit dreijähriger Ausbildung) soll zum 1. Juli 2021 ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von EUR 15,00 pro Stunde eingeführt werden, der ab dem 1. April 2022 auf EUR 15,40 pro Stunde steigen soll.

Zudem soll es für Beschäftigte in der Pflege einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch geben. Bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tages-Woche soll der zusätzliche Urlaub für das Jahr 2020 fünf Tage betragen, für die Jahre 2021 und 2022 jeweils sechs Tage.

Pressemitteilung der Bundesregierung v. 29. Januar 2020