Eilanträge zweier Anlieger gegen die für ein halbes Jahr probeweise eingerichtete Fußgängerzone erfolgreich: Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen die Verkehrszeichen, die das Projektgebiet in Ottensen als Fußgängerzone ausweisen.

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschlüsse vom 27. Januar 2020, Az. 15 E 5728/19, 15 E 5647/19