Gegen den Berliner Mietendeckel haben 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Berliner Landesgesetzgeber habe sich über den Willen des Bundes hinweggesetzt. Die wesentlichen Vorschriften des MietenWoGBln (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin) seien verfassungswidrig und nichtig.