Bei Bauvorhaben mit unbestimmter Dauer dürfen nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf keine passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Projektentwicklungshonorare gebildet werden.

FG Düsseldorf, Urteil v. 14. Juli 2020, Az. 10 K 2970/15 F