Der EuGH hat entschieden das Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern, das Transportunternehmen ist, das diesen Fahrern gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, ihre Lohnkosten trägt und das tatsächlich befugt ist, sie zu entlassen.

EuGH, Urteil v.16. Juni 2020 - C-610/18