Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage des Wasserversorgungsverbands Vorderes Murgtal gegen die einem Landwirt erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zum Bau und Betrieb eines Brunnens auf der Gemarkung Haueneberstein zur Beregnung und Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen abgewiesen.

Für eine Beeinträchtigung der mengenmäßigen Grundwasserentnahme über die von dem Wasserversorgungsverband betriebenen Tiefbrunnen durch die dem Landwirt erlaubte Grundwasserentnahme sah das Verwaltungsgericht keine Anhaltspunkte.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. September 2020

VG Karlsruhe, Urteil v. 21. Juli 2020, Az. 6 K 3258/18