Die zur Anmeldung berufenen Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst sind beschwert und beschwerdebefugt, wenn eine von sämtlichen Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft vorgenommene Anmeldung zum Handelsregister zurückgewiesen wird.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21. Juli 2020, Az. II ZB 26/19