Das vom Bundestag am 26. September 2019 verabschiedete Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung sieht vor, dass Hebammen und Entbindungshelfer künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden.

In allen EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland werden Hebammen bereits an Hochschulen ausgebildet. Die Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland entspricht europäischen Standards und setzt die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um. Das ermöglicht künftigen Hebammen und Entbindungshelfern, überall in Europa in ihrem Beruf arbeiten zu können.

Das Hebammenstudium wird sechs bis acht Semester dauern.

Ab 2022 wird die Ausbildung nur noch an einer Hochschule möglich sein.

Newsletter Bundesregierung aktuell v. 27. September 2019