Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, seine Mitarbeiter:innen einzubinden und zu motivieren. Eine davon ist die Beteiligung am Unternehmen.

Durch eigene Beteiligungen haben die Mitarbeitenden ein gesteigertes Interesse daran, den Wert der Gesellschaft, bei der sie angestellt sind, zu steigern.

Die Beteiligung kann in Form von realen Beteiligungsformen (z.B. Mitarbeiterdarlehen, Übertragung von Geschäftsanteilen) oder einer virtuellen Beteiligung geschehen. Je nach Einzelsituation muss hier bewertet werden, was für den konkreten Fall gewollt ist und steuerlich Sinn macht. 

Verlässt der Mitarbeitende die Gesellschaft, soll die Beteiligung typischerweise an die Gesellschaft zurückfallen. Hierbei ist eine präzise rechtliche Ausgestaltung der Beteiligung erforderlich. Denn insbesondere das sogenannte „Managermodel“, bei dem Geschäftsführer:innen Geschäftsanteile an der Gesellschaft erhalten, ist in Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten.

Sie haben Fragen rund um das Thema Mitarbeiterbeteiligungen?

Das Team von Riverside berät Sie gern!