Die geplanten Änderungen sollen insbesondere Vorschriften der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie (2018/2002/EU) zur Fernauslesbarkeit der Messeinrichtungen zur Wärme- und Warmwasserversorgung sowie zu Häufigkeit und Art der Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen in nationales Recht umsetzen.

Verbraucherrechte u.a. zu Beschwerdeverfahren und Kontaktinformationen auch zu Verbraucherorganisationen sollen verbessert werden.

Empfehlungen des Bundeskartellamtes zur Interoperabilität von Zählersystemen im Wärmebereich sollen umgesetzt werden, zudem eine Kostenentlastung der Mieter:innen bei der CO2-Bepreisung.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) begrüßt die Umsetzung, kritisiert indes die Begrenzung auf eine 1:1-Umsetzung.

Einzelheiten finden Sie hier.