Es kommt: Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 den von dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf des Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht beschlossen.

Anstoß für das Vorhaben hatte die Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages in Essen 2016 gegeben. Seit Dezember 2018 war dann eine Kommission von Experte:innen aus Wissenschaft und Praxis eingesetzt, die kontinuierlich an den neuen Gesetzesentwürfen arbeitete. Nun stimmte das Bundeskabinett dem finalen Entwurf der Kommission zu.

Die Gesetzesänderung wurde auch höchste Zeit: Das bisher geltende Recht stammt teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert. Durch die Neuerungen soll nun das bisherige Recht der Personengesellschaft an die Bedürfnisse des aktuellen Wirtschaftslebens angepasst werden.

Maßgebliche Änderungen sind unter anderem die Einführung eines an das Handelsregister angelehnten öffentlichen Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und die Öffnung von Personenhandelsgesellschaften, insbesondere der GmbH & Co. KG für die Freien Berufe. Außerdem soll für Personengesellschaften ein im Gesetz festgeschriebenes Beschlussmängelrecht eingeführt werden – fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse wären dann nicht mehr automatisch nichtig, sondern lediglich mit einer befristeten Klage anfechtbar.

Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten. Mit einem Inkrafttreten ist dann wohl erst zum 1. Januar 2023 zu rechnen. Schließlich brauchen die Länder ausreichend Zeit, um die jeweiligen neuen Gesellschaftsregister einzurichten.

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