Die EU-Verkehrsminister haben sich am 3. Dezember 2018 über die neue EU-Verkehrsgesetzgebung, das sog. Mobilitätspaket I, geeinigt.

Die Ruhebedingungen der Lkw-Fahrer sollen verbessert werden und dafür sorgen, dass sie regelmäßig an ihren Heimatort zurückkehren. Wenn Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, soll eine faire Bezahlung gewährleistet werden, indem die europäischen Entsenderegeln effektiv angewendet werden. Außerdem sollen sie Missbräuchen im „Kabotage“-Verkehr ein Ende setzen und gleichzeitig sicherstellen, dass der Marktzugang weder weiter liberalisiert noch eingeschränkt wird. Bei der „Kabotage“ erbringt ein ausländischer Spediteur Beförderungen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats.

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission v. 4. Dezember 2018