Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 30. Oktober 2019 gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassen. Dies ist einer Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbeauftragten vom 5. November 2019 zu entnehmen.

Die Aufsichtsbehörde habe bei Überprüfungen festgestellt, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mietern ein Archivsystem verwende, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist, seien personenbezogene Daten von Mietern gespeichert worden. Teilweise Jahre alte private Angaben betroffener Mieter hätten in begutachteten Einzelfällen eingesehen werden können, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. Dabei habe es ich z.B. um Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge gehandelt.