BGH: Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung bedarf keiner Begründung oder Anhörung

Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2016 (Az. II ZR 217/15) entschieden, dass ein Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, einem Vorstandsmitglied das Vertrauen zu entziehen, nicht deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich sei, wenn sich die Gründe für den Vertrauensentzug als nicht zutreffend erweisen sollten.

Zudem müsse der Hauptversammlungsbeschluss, mit dem einem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzogen werde, nicht begründet werden. Auch sei eine Anhörung des Vorstandsmitgliedes grundsätzlich keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Widerruf der Bestellung.

Der BGH hat in der Entscheidung den weiten Spielraum der Hauptversammlung, einem Vorstandsmitglied das Vertrauen entziehen zu können, bestätigt.