Der BGH hat entschieden: GmbHs dürfen den Zusatz „partners“ führen, auch wenn sie keine Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) sind. Ein Abgrenzungsproblem würde in diesem Fall nicht bestehen, so der BGH. Der Senat argumentierte, dass zum einen durch die Schreibweise mit einem kleinen Anfangsbuchstaben erkennbar sei, dass es sich um einen englischen Begriff handeln würde, der abgrenzbar von dem Begriff der Partnerschaft im Sinne des PartGG wäre. Außerdem sei die Irreführung insbesondere deswegen ausgeschlossen, weil eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung immer den Zusatz „GmbH“ führt.

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