Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Zweite Führungspositionen-Gesetz beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, dass börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen, deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, künftig mindestens eine Frau in ihren Vorstand berufen müssen.

Tun sie das nicht, drohen ihnen Sanktionen. Die Unternehmen sollen außerdem begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel machen, Frauen in Führungspositionen zu berufen. Dabei drohen ihnen nach dem neuen Gesetz von nun an Bußgelder, wenn sie Führungspositionen nicht mit Frauen besetzen und dieses Vorgehen nicht begründen können.

Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie regelt das Gesetz darüber hinaus die Möglichkeit einer „Auszeit“ für Geschäftsleitungsmitglieder, z.B. für eine Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit oder Pflege eines Familienmitglieds. Dann wird dem Mitglied der Geschäftsleitung für einen bestimmten Zeitraum ein Recht auf Widerruf der Bestellung bei gleichzeitiger Zusicherung der Wiederbestellung eingeräumt.

Doch nicht nur die Privatwirtschaft ist betroffen. So regelt das neue Gesetz, dass im öffentlichen Dienst des Bundes bis 2025 50 % der Führungspositionen mit Frauen besetzt sein sollen.

Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll noch 2021 in Kraft treten.

Ob etwaige Regelungen auch für kleinere Unternehmen beschlossen werden könnten, bleibt abzuwarten. Dabei dürfte eine Rolle spielen, wie das Gesetz von den börsennotierten Unternehmen umgesetzt werden wird und ob kleinere Unternehmen möglicherweise freiwillig nachziehen. Dann bedürfte es einer solchen Regelung vielleicht gar nicht mehr.

Zu der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geht es hier.