In Deutschland gibt es bisher um die 120 Register, in die sich Unternehmen aus den verschiedensten Gründen eintragen müssen. Dabei waren diese Register bisher nicht vernetzt. Ein Austausch zwischen den Registern erfolgte nicht. Anstatt einer Identifikationsnummer gab es viele verschiedene Nummern für jedes Unternehmen. Das soll sich nun ändern.

Am 10. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, in dem geregelt ist, dass künftig beim Statistischen Bundesamt ein Register über Basisdaten von Unternehmen errichtet und betrieben werden soll. Das Register wird alle Stammdaten wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen.

Dabei wird jedem Unternehmen eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet werden. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient dabei die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139 c der Abgabenordnung (die sog. steuerliche Identifikationsnummer).

Der Betrieb des Registers soll Anfang 2024 aufgenommen werden.

Ziel des neuen Registers ist es, die Bürokratie von Unternehmen zu erleichtern. So sollen Betriebe profitieren, indem Sie Daten nicht mehr zuliefern müssen. Auch die Verwaltungen können effizienter arbeiten – ein Blick in ein Register genügt, es müssen nicht mehr sämtliche verschiedene Register durchforstet und die einzelnen Informationen miteinander verglichen werden. Nach dem Aufbau des Registers müssen Unternehmen ihre Daten oder deren Änderung also nur noch ein einziges Mal melden – alle angeschlossenen Behörden können diese Daten dann abrufen.

Problematisch: Das Gesetz schweigt bisher darüber, ob eine Datenübermittlung an das Zentralregister die Unternehmen von der Pflicht zur Übermittlung ihrer Daten an andere Register befreit. Außerdem bleibt die Frage, ob die strengen Formalia, die beispielsweise bei einer Handelsregisteranmeldung eingehalten werden müssen, dann ebenfalls bei einer Meldung zum Zentralregister von den Unternehmen einzuhalten sind.

Ob der Bund hier nochmal nachlegen wird, um etwaige Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu räumen, bleibt abzuwarten. Es wäre jedenfalls wünschenswert, um Klarheit für die Unternehmen zu schaffen.

Zur Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht es hier.