Mit zwei Eilbeschlüssen hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche von Vattenfall gegen entsprechende Ordnungsverfügungen des Kreises Herzogtum Lauenburg wiederhergestellt.

Das Gericht äußerte grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügungen. Der Kreis habe sich nicht damit auseinandergesetzt, ob statt Vattenfall auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSC) zu den Maßnahmen hätte verpflichtet werden können. Diese habe die Funktionsunfähigkeit der FAA Nord herbeigeführt. Die erforderliche Auswahl zwischen mehreren für die Funktionsfähigkeit der FAA Nord in Betracht kommenden Verantwortlichen sei nicht erfolgt.

Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts v. 3. September 2020,

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschlüsse v. 3. September 2020, Az. 6 B 16/20 und 6 B 23/20