Durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird, entsteht Gewohnheitsrecht.

Als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art kann Gewohnreihtsrecht nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass in einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur durch schuldrechtliche Vereinbarung oder als Notwegerecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen kann, jedoch nicht durch eine - sei es auch jahrzehntelange - Übung unter Grundstücksnachbarn.

BGH, Urteil v. 24. Januar 2020, Az. V ZR 155/18