Individualarbeitsrecht

Kündigung, Abfindung, Befristung, Urlaub, Elternzeit, etc.: Wir erarbeiten oder prüfen Ihren Arbeitsvertrag und setzen Ihr Recht vor dem Arbeitsgericht durch.

Wir vertreten die Interessen von Arbeitnehmern gegenüber künftigen, ehemaligen und gegenwärtigen Arbeitgebern: von der Prüfung von Arbeitsverträgen bei Arbeitsbeginn über Verhandlungen im Falle einer Kündigung bis zur erforderlichenfalls auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Kündigungsschutzprozess und/oder im Arbeitsgerichtsprozess auf Vergütung, Tantiemen, Urlaub, Abfindung, Schadensersatz oder Elternzeit, etc.

Für Arbeitgeber prüfen und entwerfen wir Arbeitsverträge mit gezielt auf die Unternehmenserfordernisse abgestimmten Regelungen unter besonderer Berücksichtigung insbesondere der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und zum Mindestlohn. Auch prüfen wir die Sozialversicherungspflichtigkeit einer Beschäftigung und bereiten Abmahnungen, Versetzungen und Betriebsratsanhörungen vor. Nach sorgfältiger Prüfung und Vorbereitung erarbeiten wir Personalabbaukonzepte und begleiten deren erforderlichenfalls auch gerichtliche Umsetzung. Insbesondere bei Unternehmenstransaktionen übernehmen wir die arbeitsrechtliche Due Diligence und die arbeitsrechtliche Risikoanalyse für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen sowie die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Elemente von Transaktionsverträgen. Wir begleiten unsere Mandanten spiegelbildlich aber auch beim Aufbau ihrer betrieblichen Tätigkeit und beraten insbesondere bei allen Fragen der Personalbeschaffung, Reorganisation sowie dem Ausbau und Aufbau von Abteilungen und Matrixorganisationen.

Arbeitsrechtlich verfügen wir über besondere Branchenkenntnisse in den Bereichen Immobilien- und Finanzdienstleistungen, Rettungsdienst, Pflege und soziale Dienste, Baugewerbe und Kraftfahrzeuggewerbe sowie in der Film- und Werbebranche und im produzierenden Gewerbe.