Der Rat der Europäischen Union hat am 18. November 2019 den Richtlinienvorschlag angenommen. Die Rechtsvorschriften müssen noch im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden und treten dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mit der Richtlinie wird die grenzüberschreitende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft geregelt und der Gesellschaft ermöglicht, ihre Rechtspersönlichkeit während des gesamten Verfahrens zu behalten. Gegenstand der Richtlinie sind zudem grenzüberschreitende Spaltungen. Die Rechte von Minderheitsgesellschaftern und nicht stimmberechtigten Gesellschaftern werden stärker geschützt.

BRAK, Nachrichten aus Brüssel Nr. 21/2019 v. 29. November 2019