Ein GbR-Gesellschafter kann für die Verpflichtung einer GbR auf Leistung von Wertersatz aus einem Duldungsbescheid wegen einer nach § 3 Abs. 1 AnfG anfechtbaren Zahlung der GbR nicht durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. 

Dies entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 20. November 2019, Az. 9 K 315/17 K.

Das FG Münster führt in dieser Entscheidung zudem aus, dass ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen sei, soweit der zugrunde liegende Steuerbescheid nicht bestandskräftig geworden ist. Ein Duldungsbescheid, der keinen solchen Vorbehalt enthalte, sei rechtswidrig.