Der Staat ist nicht verpflichtet, den Geltungsbereich von Tarifverträgen durch eine Allgemeinverbindlicherklärung auszuweiten. Einen Anspruch der Koalitionen aus Art. 9 Abs. 3 GG auf eine Allgemeinverbindlicherklärung gibt es somit auch nicht.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 10. Januar 2020, Az. 1 BvR 4/17