Nach einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) sollen Windräder künftig nur noch Leuchtsignale abgeben, wenn ein Flugobjekt in unmittelbarer Nähe ist.

Die Bundesregierung will neben radarbasierten Systemen, die Luftfahrzeuge orten und die Lichter an den Anlagen über Signale einschalten, weitere technische Lösungen zulassen: Die Aktivierung der Nachtkennzeichnung durch Transpondersignale, die von den Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden.

Darüber hinaus setzt die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAEO) zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um, wie eine deutliche Anhebung der im Regelfall zulässigen Rotorblattlängen.

Die Ausrüstung von Windenergieanlagen mit "bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung" (BNK), die mit dem Energiesammelgesetz (ESG) von 2018 verpflichtend eingeführt wurde, sieht vor, dass sich die roten Warnlichter an Windenergieanlagen nur dann einschalten, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt im gefährlichen Höhenbereich nähert. Die Zeiten, in denen die Warnlichter blinken, lassen sich so erheblich verkürzen.

Newsletter Bundesregierung aktuell v. 10. Januar 2020